Kita und Grundschule haben eine gemeinsame Bildungsverantwortung für den Übergang. Im Kinderbildungsgesetz und im Schulgesetz ist diese verankert. Eine gemeinsame Qualifizierung der Fachkräfte, der Aufbau von Netzwerkstrukturen, die Verbesserung der Kommunikation und Information sind die Ziele. Im Mittelpunkt stehen immer das Kind und die Familie.