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Datenschutztag am 28. Januar

27. Januar 2020
Daten sind doch anonym
Der Europäische Datenschutztag am 28. Januar bietet eine Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, was Datenschutz bedeutet und wo er für kommunales sowie regionales Bildungsmonitoring unabdingbar ist.

Der Europäische Datenschutztag erinnert an die Unterzeichnung der Europaratkonvention 108 zum Datenschutz. Mit dieser Konvention verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung zu sorgen.

Betrachtet man Bildungsmonitoring als Grundlage für datenbasierte Steuerung im Bildungsbereich, dann wird es klar: Es geht um Daten und um den Umgang mit ihnen. Was auf den ersten Blick vielleicht nicht so selbstverständlich erscheint, ist, dass datenbasierte Steuerung und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschließen, auch wenn das eine den Zugriff auf Daten impliziert, während das andere den Zugriff häufig unterbindet.
Julia Balke und Markus Küpker erläutern in ihrem Vorwort zum Handbuch „Datenschutz und kommunale Bildungsmonitoring“ (2017) was Datenschutz und Bildungsmonitoring miteinander zu tun haben.

KONTAKT:

Dr. Markus Küpker
Leitung Handlungsfeld Daten und Analyse
0201–177878-25
@email
Julia Balke
Stellvertretende Leitung Handlungsfeld Daten und Analyse
0201–177878-17
@email